Abonnement- und Servicevertrag
Dieser WorkJam-Abonnementvertrag („Vertrag“) gilt für jedes Bestellformular („Bestellformular“), das von dem in diesem Bestellformular angegebenen Kunden („Kunde“ oder „Abonnent“) und dem in diesem Bestellformular angegebenen WorkJam-Unternehmen („WorkJam“) unterzeichnet wurde. Jedes Bestellformular und diese Vereinbarung bilden die gesamte Vereinbarung, die für die Dienstleistungen von WorkJam gilt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einem dieser Dokumente gilt diese Vereinbarung, gefolgt vom Bestellformular.
1. Dienstleistungen, Zahlung & Steuern
Der Kunde und seine verbundenen Unternehmen können die Dienstleistungen von WorkJam bestellen, indem sie ein Bestellformular unterzeichnen. Ein „verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht. WorkJam verbessert seine Dienstleistungen von Zeit zu Zeit, und der Kunde kann diese Verbesserungen ohne zusätzliche Gebühr nutzen. WorkJam bietet einige Dienste in Form eines Software-as-a-Service („SAAS“)-Angebots an, das die Verwendung der von WorkJam bereitgestellten Hardware nicht erfordert. Wenn sich der Kunde für die Bestellung dieses SAAS-Angebots entscheidet, wie im jeweiligen Bestellformular näher beschrieben, stellt WorkJam dem Kunden nach Annahme des Bestellformulars durch WorkJam die Möglichkeit zur Verfügung, den Dienst direkt zu aktivieren, oder sendet an die vom Kunden auf dem Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse einen Link zum SAAS-Angebot, um dem Kunden die Aktivierung des Dienstes zu ermöglichen („Aktivierungslink“). WorkJam betrachtet das von WorkJam akzeptierte Bestellformular für diesen Service als festen Auftrag, und daher ist das Datum des Servicebeginns für diese Services das Datum, an dem der Aktivierungslink an den Kunden gesendet wird, da der Kunde dann die Kontrolle über die Initiierung des Service hat, unabhängig davon, ob der Kunde den Service tatsächlich initiiert. Wenn dem Kunden kein Aktivierungslink gesendet wird, ist das Datum des Dienstbeginns der erste Tag, an dem der Dienst dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Es kann sein, dass die Dienste aufgrund von Systemwartungsarbeiten oder Unterbrechungen des Internetdienstes nicht immer verfügbar sind. Die Dienste können zusätzlichen Anforderungen, Einschränkungen und Einschränkungen unterliegen, abhängig von den spezifischen Diensten, die der Kunde erworben hat. Der Kunde zahlt die Gebühren für die Dienstleistungen, die im Bestellformular enthalten sind, und in Übereinstimmung mit diesem. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, zahlt der Kunde WorkJam den in einem Bestellformular angegebenen Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Mit Ausnahme der in Abschnitt 5 unten genannten Fälle ist die Zahlung des Kunden für Dienstleistungen nicht erstattungsfähig und die Parteien können kein unterschriebenes Bestellformular stornieren. Der Kunde muss vollständige und genaue Rechnungs- und Kontaktinformationen bei WorkJam aufbewahren. Die Zahlungen des Kunden unterliegen den geltenden behördlichen Vorschriften und Entscheidungen, einschließlich der Einbehaltung von Steuern. Auf Verlangen von WorkJam stellt der Kunde WorkJam Kopien von Dokumenten zur Verfügung, die sich auf eine etwaige Einbehaltung beziehen. Die Gebühren von WorkJam enthalten keine Steuern, Zölle, Veranlagungen und ähnliche Abgaben, einschließlich Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Mehrwertsteuer- und Wertsteuern, die auf der Vereinbarung, den hierunter ausgeführten Bestellformularen oder der Nutzung oder dem Erhalt der WorkJam-Dienste basieren (zusammen „Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung solcher Steuern verantwortlich, einschließlich aller Zinsen oder Strafen, die auf diese Steuern erhoben werden, und erklärt sich damit einverstanden, WorkJam von allen Ansprüchen und Haftungen freizustellen, die sich aus dem Versäumnis des Kunden ergeben, solche Steuern zu melden oder zu zahlen. Nichts in diesem Abschnitt verpflichtet eine der Parteien, Einkommenssteuern oder ähnliche Abgaben der anderen Partei zu zahlen. Alle Zahlungen erfolgen in der auf der Rechnung angegebenen Währung. Wenn keine Währung angegeben ist, erfolgen die Zahlungen in US-Dollar.
2. Verantwortlichkeiten des Kunden
2.1 Nutzung der Dienste. Der Kunde darf die Dienste von WorkJam nur für den eigenen Gebrauch und für die Nutzung durch seine Mitarbeiter nutzen. Der Kunde wird die Dienstleistungen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergeben, außer an seine verbundenen Unternehmen. Der Kunde ist für seine verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter und Berater verantwortlich, einschließlich der Einhaltung dieser Vereinbarung. Der Kunde wird bei der Nutzung der Dienste alle Gesetze, Anordnungen, Kodizes und Vorschriften, einschließlich aller Datenschutzgesetze, einhalten.
2.2 Kunde, Nutzer. Ein „Kundenbenutzer“ ist ein Mitarbeiter oder Auftragnehmer, den der Kunde zum Zugriff auf die Dienste autorisiert. Ein Kundenbenutzer muss ein registrierter WorkJam-Benutzer sein. Der Kunde muss über den Dienst für jeden von ihm gekauften Platz einen Kundenbenutzer benennen. Der Kunde wird den Zugang eines Kundenbenutzers nicht mit einer anderen Person teilen und wird es einem Kundenbenutzer nicht gestatten, dies zu tun.
3. Vertrauliche Informationen
„Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die eine Partei der anderen Partei zur Verfügung stellt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich betrachtet werden sollten, mit Ausnahme von Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden. Jede Partei wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu verhindern, die mindestens so stark sind wie diejenigen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen verwendet, und schließt die Offenlegung vertraulicher Informationen nur ein, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Rahmen einer Vertraulichkeitsverpflichtung und nur auf einer Need-to-know-Basis.
4. Geistige Eigentumsrechte und Eigentum
Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung keine Rechte, Titel oder Interessen an geistigen Eigentumsrechten auf die jeweils andere Partei überträgt, mit Ausnahme der Möglichkeit des Kunden, auf Informationen über registrierte WorkJam-Benutzer zuzugreifen und diese zu verwenden, wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, jedoch nur für den im jeweiligen Bestellformular angegebenen Zeitraum. Alle Dienstleistungen (und alle damit verbundenen Arbeitsergebnisse, die sich daraus ergeben) bleiben Eigentum von WorkJam, und jede Kundenlizenz für alle Dienstleistungen (oder zugehörige Arbeitsprodukte), falls vorhanden, erfolgt wie im jeweiligen Auftragsformular vorgesehen. Der Kunde und die Kundennutzer sind nicht verpflichtet, WorkJam oder seinen verbundenen Unternehmen Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder sonstiges Feedback zu den Diensten oder anderweitig zu geben. Wenn der Kunde oder ein Kundennutzer jedoch diese Art von Feedback an WorkJam übermittelt, kann WorkJam dieses Feedback ohne Einschränkung oder Zahlung verwenden und ändern.
5. Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem das erste Bestellformular vollständig vom Kunden und WorkJam unterzeichnet wurde, und bleibt bis zur Kündigung in Kraft. Jede Partei kann diese Vereinbarung oder ein anwendbares Bestellformular kündigen, wenn die andere Partei wesentlich gegen diese Vereinbarung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über den Verstoß behebt. Darüber hinaus kann WorkJam den Zugang des Kunden zu und die Nutzung der Dienste sofort aussetzen, wenn der Kunde gegen Abschnitt 2 dieser Vereinbarung verstößt, vorausgesetzt, dass die Aussetzung nur so lange andauert, wie es für den Kunden zur Behebung des Verstoßes vernünftigerweise erforderlich ist. Darüber hinaus behält sich WorkJam das Recht vor, diese Vereinbarung (einschließlich des Zugangs des Kunden zu und der Nutzung der Dienste) sofort zu kündigen, wenn WorkJam nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Dienste (a) in betrügerischer Absicht, (b) böswillig oder (c) von einer anderen Person als dem Kunden genutzt werden. Wenn der Kunde diese Vereinbarung oder ein anwendbares Bestellformular aufgrund eines nicht behobenen Verstoßes von WorkJam kündigt, erstattet WorkJam einen anteiligen Teil der im Voraus bezahlten Gebühren. Wenn alle Bestellformulare im Rahmen dieser Vereinbarung abgelaufen sind oder gekündigt wurden, kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Bei Beendigung dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars muss der Kunde die Kundennutzer darüber informieren, dass ihr Zugriff auf die Dienste beendet wurde, und WorkJam kann Inhalte, Daten oder andere Informationen, die Kundennutzer während der Nutzung der Dienste in das System von WorkJam posten oder hochladen, zurückhalten, entfernen oder verwerfen. WorkJam ist nicht verpflichtet, Inhalte, Daten oder andere Informationen, die der Kunde oder die Kundennutzer bei der Nutzung der Dienste zur Verfügung gestellt oder bereitgestellt haben, zu speichern, zu pflegen oder eine Kopie davon bereitzustellen. Die Abschnitte 2 bis 10 gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung. </p
6. AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE
DIE DIENSTE WERDEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. WORKJAM GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE DIENSTE, EINSCHLIESSLICH DER ZUSICHERUNG, DASS DIE DIENSTE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WERDEN. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, LEHNT WORKJAM JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH EINER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
7. Freistellung von Dritten
7.1 Freistellung. Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts 7.2 verteidigt WorkJam den Kunden, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter (und zahlt alle endgültigen Gerichtsurteile und Vergleiche) von und gegen alle Ansprüche Dritter, die sich direkt aus den WorkJam-Diensten ergeben (wenn sie vom Kunden und Kundennutzern ordnungsgemäß und rechtmäßig genutzt werden), die Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder Lizenzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verteidigt und entschädigt WorkJam, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von und gegen alle Ansprüche Dritter, soweit sie sich aus (a) der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter durch Inhalte, Daten oder andere Informationen, die vom Kunden in das System von WorkJam gepostet oder hochgeladen werden, (b) der unbefugten Nutzung der Dienste ergeben oder angeblich daraus resultieren, oder (c) der Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung.
7.2 Entschädigungsverfahren. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich schriftlich über Ansprüche Dritter informieren, wenn sie eine solche Forderung erhält. Die entschädigende Partei kontrolliert die Verteidigung gegen den Anspruch. Die entschädigende Partei holt die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zur Wahl des Rechtsbeistands durch die entschädigende Partei und zu jedem Vergleich oder Vergleich eines Anspruchs ein. Die entschädigte Partei wird ihre Zustimmung zur Auswahl des Rechtsbeistands durch die entschädigende Partei oder zum Antrag auf Vergleich oder Vergleich nicht unangemessen verweigern oder verzögern. Die entschädigte Partei wird die Verteidigung unterstützen und kooperieren, wenn dies von der entschädigenden Partei in angemessener Weise verlangt wird, und auf Kosten der entschädigenden Partei. Wenn die entschädigende Partei es versäumt, die entschädigende Partei innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt einer Mitteilung über einen Anspruch der entschädigenden Partei über die Absicht der entschädigenden Partei zu informieren, Maßnahmen zu ergreifen, oder in gutem Glauben mit der unverzüglichen Beilegung des Anspruchs fortzufahren, kann die entschädigte Partei mit vorheriger schriftlicher Mitteilung an die entschädigende Partei und ohne Verzicht auf Entschädigungsrechte kann den Anspruch ohne vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigenden Partei verteidigen oder beilegen. In diesem Fall erstattet die entschädigende Partei der freigestellten Partei auf Verlangen alle Schäden, die der freigestellten Partei bei der Abwehr oder Beilegung des Anspruchs entstanden sind, einschließlich Anwaltskosten und -kosten.
8. Haftungsbeschränkung
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET WORKJAM, EINSCHLIESSLICH SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG NICHT FÜR (A) BESONDERE, FOLGE-, NEBEN- ODER ANDERE INDIREKTE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINNAHMEN, NUTZUNGSAUSFALL ODER DATENVERLUST ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER JEDER HAFTUNGSTHEORIE (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND (B) EIN BETRAG, DER DIE GESAMTGEBÜHREN ÜBERSTEIGT, DIE DER KUNDE IN DEN 6 MONATEN VOR DEM EINTRETEN DES EREIGNISSES, DAS DIE HAFTUNG BEGRÜNDET, GEMÄSS DEM ENTSPRECHENDEN BESTELLFORMULAR AN WORKJAM GEZAHLT HAT. WORKJAM HAFTET NICHT FÜR DEN UNBEFUGTEN ZUGRIFF DRITTER AUF INHALTE, DATEN, PROGRAMME, INFORMATIONEN, NETZWERKE ODER SYSTEME DES KUNDEN ODER DER BENUTZER DES KUNDEN. DIE PARTEIEN ERKENNEN AN, DASS DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZU ZAHLENDEN BETRÄGE TEILWEISE AUF DIESEN BESCHRÄNKUNGEN BERUHEN, UND VEREINBAREN FERNER, DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN AUCH DANN GELTEN, WENN EIN BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
9. Streitbeilegung; Geltendes Recht
Die Parteien werden versuchen, alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung durch gutgläubige, informelle Verhandlungen beizulegen. Wenn die ersten Verhandlungen nicht zur Beilegung der Streitigkeit führen, wird jede Partei die Streitigkeit an den ausführenden Sponsor dieser Vereinbarung weiterleiten, um zu versuchen, die Streitigkeit beizulegen. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, die Streitigkeit durch Verhandlungen beizulegen, wählen die Parteien einen einvernehmlich vereinbarten Mediator an einem einvernehmlich vereinbarten Ort aus, um zu versuchen, die Streitigkeit beizulegen. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Quebec, Kanada, und alle Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung müssen vor einem Gericht in der Provinz Quebec, Kanada, verhandelt werden. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der zuständigen Gerichte. Die obsiegende Partei in einem Rechtsstreit kann versuchen, ihre Anwaltsgebühren und -kosten zurückzufordern. Jeder Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen in dieser Vereinbarung oder jede unbefugte Nutzung der Dienste oder des geistigen Eigentums einer Partei durch die andere Partei kann irreparablen Schaden verursachen. Alle Verfahren zur Beilegung oder Beilegung von Streitigkeiten in einem beliebigen Forum werden ausschließlich auf individueller Basis durchgeführt. Der Kunde wird nicht versuchen, dass eine Streitigkeit als Sammelklage, Privatklage oder in einem anderen Verfahren verhandelt wird, in dem eine der Parteien in repräsentativer Funktion handelt oder vorschlägt, zu handeln. Unabhängig von gegenteiligen Statuten oder Gesetzen müssen alle Ansprüche oder Klagegründe, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder den Bedingungen dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars ergeben, vom Kunden innerhalb eines (1) Jahres eingereicht werden, nachdem ein solcher Anspruch oder Klagegrund entstanden ist oder vernünftigerweise entdeckt wurde. je nachdem, was später eintritt, oder für immer verjährt sein.
10. Datenschutzerklärung
Es ist die Politik von WorkJam, die Privatsphäre seiner Kunden zu respektieren. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie unter href=“http://www.workjam.com/privacy-policy“ Datenschutzrichtlinie
11. Sonstiges
Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, werden die Parteien Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung schriftlich zukommen lassen und sie per persönlicher Lieferung oder kommerziellem Übernachtkurier an die auf dem Bestellformular angegebene Adresse der anderen Partei zustellen. Mitteilungen werden an dem Datum der Lieferung wirksam, das in den Aufzeichnungen des Kuriers angegeben ist. Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, Agenturbeziehung oder Joint Venture zwischen den Parteien. Jede Abtretung dieser Vereinbarung durch den Kunden ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von WorkJam ist null und nichtig, mit Ausnahme einer Abtretung an einen Nachfolger, der kein Konkurrent von WorkJam ist, die im Zusammenhang mit einer Fusion oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder Aktien des Kunden oder an ein verbundenes Unternehmen erfolgt. Der Kunde ist verantwortlich für alle Vertreter und Auftragnehmer, die er im Zusammenhang mit den Diensten einsetzt, einschließlich der Einhaltung dieser Vereinbarung, und wird WorkJam schriftlich über die Agenturen informieren, die er im Zusammenhang mit den Diensten einsetzt. Wenn diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird, dient die Übersetzung nur der Übersichtlichkeit, und es gilt die englische Sprachversion. WorkJam kann die Nutzung der Dienste durch den Kunden überwachen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen, und kann eine angemessene Prüfung des Kunden, einschließlich der verbundenen Unternehmen, durchführen, wenn WorkJam Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung so geändert, dass sie durchsetzbar ist, soweit dies möglich ist, um die Absicht der Parteien zu beeinflussen, und die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Die Dienste können Hyperlinks zu Websites enthalten, die nicht von WorkJam kontrolliert werden. WorkJam ist nicht verantwortlich für den Inhalt oder die Nutzung dieser Websites, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit von Informationen, Daten, Meinungen, Ratschlägen oder Aussagen, die auf diesen Websites gemacht werden, und befürwortet oder übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Bedingungen dieser Vereinbarung begründen keine Rechte, die von Dritten durchsetzbar sind, und kein Dritter ist ein beabsichtigter Begünstigter dieser Vereinbarung. WorkJam behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu ändern. Bei jeder Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung wird WorkJam den Kunden benachrichtigen, indem es die Änderungen auf der WorkJam.com-Website veröffentlicht. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes durch den Kunden stellt eine bestätigende Zustimmung des Kunden dar, sich an die Bedingungen dieser Vereinbarung und ihrer Änderungen zu halten und an diese gebunden zu sein.
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Rev. 14. Februar 2017